Zusammenfassung/Auszug aus der “Information zum Winterdienst” der Stadt Bochum:
“Grundstückseigentümer oder Mieter (sofern im Mietvertrag geregelt) sind verpflichtet die öffentlichen Gehwege entlang des Grundstücks in Form eines 1m breiten Streifen von Schnee und Eis freizuhalten.”
Hier biete ich Ihnen im Rahmen eines Wintersaison-Angebotes die Übernahme ihrer Winterdienstpflichten als auch zusätzliche Schneeräumungswünsche auf privaten Grundstücken, Parkplätze, Zufahrtswege etc.
Für weitere Informationen oder einer Angebotserstellung kontaktieren Sie mich bitte.